Bildungspaket der Bundesregierung nutzen - Chance für DLRG Gliederungen
Mit der rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getretenen Hartz IV Reform bieten sich DLRG Gliederungen auf örtlicher Ebene neue Möglichkeiten. Denn mit dem neu eingeführten Teilhabepaket für schulische, sportliche und kulturelle Ausgaben stehen jedem Leistungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro monatlich zur Verfügung, die beispielsweise für Vereinsbeiträge oder Schwimmkurse verwendet werden. Auch auf die von der DLRG angebotenen Ausbildungen kann dieser Betrag angerechnet werden.
Die Umsetzung erfolgt jedoch eigenständig durch die Jobcenter vor Ort, daher sind verschieden Modelle, beispielsweise die Ausgabe von Gutscheinen, die dann durch die Vereine mit den Jobcentern abgerechnet werden können, möglich. Um an dem System zu partizipieren, empfiehlt es sich für die jeweilige Gliederung mit den Jobcentern und den Kreissportbünden Kontakt aufzunehmen und die eigenen Angebote als Teil des Leistungspaketes vorzustellen. Damit nicht alle Gliederungen das Rad neu erfinden müssen, sammelt die DLRG Bundesgeschäftsstelle zudem „Best Practice“ Beispiele und Ideen. Gliederungen, die bereits Leistungen im Rahmen des Teilhabepaketes anbieten sind daher gebeten, diese an die Bundesgeschäftsstelle zu senden zu senden.