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Strandzugangsschilder gemäß DIN/ISO 20712

Vorlagen und Vorgaben

Mit dem In-Kraft-Treten der ISO 20712 ist erstmals international verbindlich die Kennzeichnung von Stränden, das Aussehen der Gefahren- und Hinweiszeichen sowie der Gestaltungsrahmen der Hinweisschilder an Badestellen geregelt worden. Die DLRG hat an der Entwicklung dieser internationalen Normen tatkräftig mitgewirkt. Mit Übertragung der ISO-Vorgaben in die nationale DIN-Norm hat das Kennzeichnungssystem überdies verbindlichen Charakter für Badestellen-Betreiber in Deutschland bekommen und bietet nun ein verlässliches Gerüst für eine einheitliche Aus- und Beschilderung unterschiedlichster Badestellen. Der DLRG bietet die Norm darüber hinaus die Chance, sich bei Kommunen und anderen Badestellen-Betreibern als kompetenter Partner und Berater für die Wassersicherheit weiter zu profilieren und zugleich ggf. die Rolle der DLRG als Partner für Wassersicherheit stärker öffentlich darzustellen.

Wir bitten daher alle Gliederungen an der Umsetzung der neuen Norm tatkräftig mitzuarbeiten und den direkten Kontakt mit Betreibern vor Ort zu suchen, um bei Neubau-, Renovierungs- oder Ersatzmaßnahmen eine Umstellung auf normgerechte Schilder zu bewirken.

Der Bundesverband hat im Rahmen seiner Aktivitäten im Zentralen Wasserrettungsdienst Küste bereits ein Muster für die einheitliche Beschilderung der Badestellen an der Nord- und Ostseeküste, unterstützt durch den Partner NIVEA, entwickelt.

Um einerseits die Einheitlichkeit der Schilder im Bewachungsbereich der DLRG sicherzustellen, andererseits die Gliederungen von dem nicht unerheblichen Entwicklungsaufwand für die Schilder freizuhalten, stellt der Bundesverband das in der Anlage aufgeführte Muster allen interessierten Gliederungen zur Verfügung. Das Layout-Muster nebst Bemaßung sowie einen Auszug aus der ISO/DIN 20712 mit einer Übersicht der neuen Hinweistafeln <media 1199>gibt es hier</media>.

Musterlayoutdaten für die Tafelbeschriftung sowie die einzelnen Sicherheitszeichen können im Bedarfsfall zudem über die Bundesgeschäftsstelle, Stabsstelle Kommunikation abgefordert werden (kommunikation@bgst.dlrg.de). Ebenso besteht die Möglichkeit, das Tafelträgersystem und die Bedruckung über die DVV gegen Kostenerstattung abzuwickeln.

Übrigens: Analog der im Schildermuster ausgewiesenen Werbefläche besteht auch die Möglichkeit, die Rückseiten der Tafeln als Werbefläche zur Verfügung zu stellen, um so eine leichtere Finanzierung der Tafeln zu ermöglichen.

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