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Änderungen in der Gebäude-, Glas- und Inventarversicherung zum 1.10.2011 – neue Prämien in der Glasversicherung!

Ab dem 1. Oktober 2011 werden die Prämien und die Berechnungsgrundlage für das Risiko Glasbruch in der Gebäude-, Glas- und Inventarversicherung geändert. Grundlage für die richtige Versicherungssumme Glas ist der Neuwert des Gebäudes. Versichert ist dann die gesamte Gebäudeverglasung. Näheres hierzu findet ihr hier.

Die Grundprämie hat sich nicht geändert, jedoch konnte für höherwertige Gebäude eine geringere Prämie vereinbart werden. Die Staffel ist nun wie folgt:

Gebäudeneubauwert bis 200.000,- Euro:  0,25 ‰
Gebäudeneubauwert ab 200.000,- Euro:  0,20 ‰
Gebäudeneubauwert ab 1.000.000,- Euro:   individuelle Lösung

Hinzu kommt dann noch die aktuell gültige Versicherungssteuer von derzeit 19%. Pro Gebäude-, Glas- und Inventarvertrag gilt auch hier die Mindestprämie von 85,- Euro netto.

Bsp.: Wert Gebäude 100.000 € x 0,25 ‰ = 25,- € netto + 19 % Vst. = 29,75 € brutto. (ggf. Mindestprämie 85,- Euro netto erforderlich)

Mit der Änderung konnte nun ein weiterer Block aus der Gebäude-, Glas- und Inventarversicherung an aktuelle Marktsituationen angepasst werden und das Problem der Unterversicherung in diesem Risiko lösen.

Bei Fragen zu dieser Versicherung steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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