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Hinweis zur DLRG-Tätigkeit auf Unfallmeldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung notwendig!

Wer während der ehrenamtlichen Tätigkeit in unserem Verband bereits einmal einen Unfall erlitten hat, der weiß nur zu gut wie wichtig der gesetzliche Unfallversicherungsschutz sein kann. Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gehört aber auch das korrekte Ausfüllen der Unfallanzeige. Besonders wichtig hierbei ist der Bezug zur DLRG-Tätigkeit. Der Hinweis auf einer Unfallmeldung: „Der Unfall ereignete sich während folgender ehrenamtlicher DLRG-Tätigkeit“ sollte nie fehlen.

Welche Felder in der Unfallanzeige (bitte folgenden Link einbauen http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Versicherungneu/Schaden-Unfallmeldungen/gesetzlUnfallSchaden.pdf) wie auszufüllen sind erläutern wir nochmals.

Die Felder sind wie folgt auszufüllen:

Nr. 1: Hier kommt die Geschäftsstellen-Anschrift der DLRG-Gliederung rein, für die der Ver­un­fallte zum Unfallzeitpunkt tätig war. Nimmt der Rettungsschwimmer z.B. an einem Fort­bildungs­lehrgang des LV für seine OG teil, dann kommt in dieses Feld die Anschrift der OG. 

 

Nr. 2: Dieses Feld bitte freilassen, da die DLRG zum großen Teil ohne Mitgliedsnummer bei den Unfallkassen geführt wird. Wenn eine Mitgliedsnummer bekannt ist, dann kann diese gerne eingetragen werden.

Nr. 3: Hier könnt ihr eure zuständige Unfallkasse auswählen. Zuständig ist immer die Unfallkasse der DLRG-Gliederung, für die ihr während des Unfalles tätig gewesen seid. Welche Unfallkasse für eure Gliederung zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. Die aktuell zuständige Unfallkasse könnt ihr unserem Infoblatt entnehmen. 

Nr. 4-8: Persönlichen Daten des Verunfallten. 

Nr. 9-12: Diese Felder könnt ihr freilassen, da sie sich auf eine normalerweise berufliche Tätigkeit und des „Arbeitsunfall“ in einem Unternehmen beziehen. 

Nr.13: Krankenkasse des Verunfallten. 

Nr. 14-16: Daten zum Unfallzeitpunkt und Unfallort. 

Nr. 17: Hier erfolgt eine genaue Unfallschilderung. Zudem sollte bitte immer der Bezug zur DLRG-Tätigkeit erwähnt werden, z.B. "Der Unfall ereignete sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit als Ausbilder der DLRG OG XY." Ohne diesen Bezug kann keine Zuordnung zur DLRG erfolgen und Unfälle werden oft sogar abgelehnt. 

Nr.18-21: Hier erfolgen Eingaben zur Art und dem Umfang des Unfalles und der Daten zur Behandlung durch Ärzte. 

Nr. 22-27: Auch diese Felder beziehen sich auf die normalerweise berufliche Tätigkeit. Ihr könnt diese Felder entweder freilassen, Daten zu eurer beruflichen Tätigkeit außerhalb der DLRG eintragen oder eintragen, welche Tätigkeiten ihr für die DLRG zum Unfallzeitpunkt ausgeübt habt. 

Nr. 28: Hier ist die Unfallanzeige von eurem zuständigen Versicherungsmitarbeiter eurer DLRG-Gliederung zu unterschreiben. 

Das Formular sendet ihr dann direkt an die Unfallkasse. Wenn ihr euch irgendwo unsicher seid, dann kontaktiert die Versicherungsstelle oder lasst im Zweifel die Felder frei. Sollten weitere Angaben von der Unfallkasse benötigt werden, dann nehmen die Unfallkassen mit euch Kontakt auf. 

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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