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DLRG-Bootsanhänger unbedingt versichern!

Die Bootsanhänger für die DLRG-Motorrettungsboote unterliegen nicht der Pflichtversicherung. Sie müssen zwar beim Straßen­verkehrsamt angemeldet, ein Versicherungsnachweis wie bei Autos muss aber nicht hinterlegt werden. Somit können Bootsanhänger zwar angemeldet und mit einem Kennzeichen ausgestattet werden, damit besteht aber noch keine Versicherung für den Anhänger. Die pauschale Aussage „der Anhänger ist doch über das Zugfahrzeug versichert“, wie sie derzeit in aller Munde ist, stimmt nicht immer. Verursachen der Anhänger und das Zugfahrzeug zusammenhängend als Gespann einen Schaden gegenüber einem Dritten, so tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ein und reguliert gegenüber dem Geschädigten berechtigte Ansprüche. Hängt der Anhänger aber nicht hinter dem Zugfahrzeug und es kommt zu einem Schaden gegenüber einem Dritten (z.B. das Zugfahrzeug wird geschoben oder die Bremse löst sich und der Anhänger rollt selbständig los), so kommt die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Zugfahrzeuges nicht für den Schaden auf. Wie auch, denn der Anhänger hing ja gar nicht am Zugfahrzeug. Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele für mögliche Schäden, bei denen das Zugfahrzeug ausgenommen und der Schaden gegenüber einem Dritten immer dem Anhänger zugeordnet wird. Da die Anhänger nun nicht der Versicherungspflicht unterliegen, besteht auch häufig keine Haftpflichtversicherung für den Anhänger.

Welche Folgen das im Schadenfall haben kann, haben erst kürzlich mehrere Ortsgruppen erfahren müssen. Der Schaden gegenüber dem Geschädigten muss ja irgendwie bezahlt werden. Eine private Haftpflichtversicherung oder die DLRG-Betriebshaftpflichtversicherung kommen für solche Schäden nicht auf. Denn über die s.g. „Benzinklausel“ sind Schäden, durch Kraftfahrzeuge verursacht, ausgeschlossen.

Durch die Halterhaftung muss nun der Halter für den Schaden beim Geschädigten aufkommen. Die Kosten die hier entstehen können, mögen bei Sachschäden noch überschaubar sein. Werden durch den DLRG-Anhänger aber auch Personen geschädigt, so können die Schadenersatzansprüche eines Geschädigten schnell mal in die Hunderttausende gehen.

Jeder Anhänger, auch wenn er nach Gesetzeslage nicht der Versicherungspflicht unterliegt, sollte unbedingt versichert werden.

Im Rahmenvertrag der DLRG mit der LVM ist dies für nur 20,00 Euro im Jahr möglich. Für diesen kleinen Beitrag kann sich eine Gliederung vor hohen Schadenersatzansprüchen schützen. Neben dieser Haftpflichtversicherung für 20,00 Euro im Jahr kann der Anhänger, sofern gewünscht, gegen Eigenschäden versichert werden. Hier besteht dann die Möglichkeit den Anhänger zusätzlich Teil- oder Vollkasko zu versichern. Auch hier besteht bei vielen der Irrglaube, dass der Anhänger ja über die Kaskoversicherung des Zugfahrzeuges versichert sei. Dies ist aber falsch. Selbst wenn der Anhänger am Zugfahrzeug hängt, werden Eigenschäden am Anhänger immer nur über eine eigene Anhänger-Kaskoversicherung reguliert.

Die aktuellen Informationen und vor allem den Antrag zum Rahmenvertrag findet ihr hier.

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