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Unterstützung der DLRG-Gliederung zu SEPA

Der Schatzmeister der DLRG hat jetzt eine Information zum einheitlichen Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payments Area - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) für die Gliederungen herausgegeben. Organisationen/Vereine, die ihren Mitgliedern die Bezahlung per Lastschrift anbieten, müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der EU-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO20022 XML Formats). Dadurch wird eine vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.

Organisationen/Vereine müssen bei neuen Mitgliedsabschlüssen ab dem 1. Februar 2014 so genannte SEPA-Mandate verwenden. Das heißt, dass bisher erteilte Einzugsermächtigungs-lastschriften aufgrund der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt werden. Zusätzlich ist durch die in der EU-Verordnung aufgenommene Kontinuitätsregelung die weitere Gültigkeit der bisher erteilten Mandate sichergestellt. Organisationen/Vereine, deren Mitglieder bisher per Lastschrift bezahlen, können damit auf die Neueinholung von SEPA-Mandaten verzichten. Der DLRG-Bundesverband stellt Beispiel-Texte für die SEPA-Mandate zur Verfügung, die Lastschrift­gläubiger für ihre Mitglieder verwenden können. Die vollständige Information gibt es hier.

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