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Änderungen in den Versicherungsrahmenverträgen zur Elektronikversicherung, Gebäude-, Glas- und Inventarversicherung und Reisehaftpflichtversicherung

1) Zeitwertentschädigung in der Elektronikversicherung

Bisher war es dem Versicherer im Schadenfall in der Elektronikversicherung möglich, nur den Zeitwert zu entschädigen. Wenn der Zeitwert eines beschädigten Gerätes unter 25% des Neuwertes lag und keine serienmäßigen Ersatzteile mehr vorhanden waren, so konnte der Versicherer im Schadenfall diesen Zeitwert regulieren. Dies war in der Vergangenheit oft sehr ärgerlich. Ein z.B. gebrauchtes, aber voll funktionsfähiges Funkgerät, welches längst nicht mehr hergestellt wird und bereits lange abgeschrieben ist, wurde im Schadenfall mit grade einmal 50,- Euro bis 100,- Euro reguliert. Ein neues Funkgerät kostet aber gut und gerne mal das Zehnfache.

Diese Zeitwertregulierung ist nun vorbei. Befindet sich im Schadenfall das beschädigte Gerät noch in Gebrauch (was normalerweise immer der Fall ist), so ersetzt der Versicherer bei einem Totalschaden nun den Neuwert. Die Gliederung kann sich somit wieder ein neues Gerät kaufen und muss lediglich die Selbstbeteiligung von 10% bezahlen.

Mit dieser Änderung konnte eine wichtige Deckungslücke geschlossen werden. Wer noch immer keine Elektronikversicherung hat, sollte sich schnell im Bundesverband nach dem Versicherungsschutz erkundigen. Das Antragsformular steht auf den Internetseiten des Bundesverbandes zum Download bereit.

2) Änderungen im Rahmenvertrag der Gebäude-/ Inventar- und Glasversicherung

Die Neuwert- und Zeitwertversicherung in der Gebäudeversicherung sind zum Jahreswechsel abgeschafft worden. Gebäude können nun nur noch zum gleitenden Neuwert versichert werden. Mit dieser wichtigen Änderung konnten wir eine weitere Deckungslücke schließen. Im Schadenfall muss der Versicherer nun immer den kompletten Preis bezahlen, der für die Reparatur oder den Wiederaufbau notwendig ist. Es besteht nun keine Möglichkeit mehr eine Unterversicherung anzurechnen oder gar nur den Zeitwert im Schadenfall zu entschädigen.

Alle von dieser Umstellung betroffenen Gliederungen wurden direkt angeschrieben und über die Umstellung informiert. Für Neuanträge gilt ab sofort nur noch die abzuschließende Variante „gleitender Neuwert“.

Neben dieser Gebäudewert-Umstellung werden auch alle Versicherungssummen der Inventarversicherungen wieder um den jährlichen Vorsorgesatz von 5% angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme um die besagten 5% erfolgt automatisch. Nach Erhalt der Versicherungsbestätigungen bitten wir dann gleich noch einmal um Kontrolle, ob die versicherten Summen noch aktuell sind oder nicht angepasst werden müssen.

Neben den direkten Änderungen im Inhalt des Rahmenvertrages wurden auch die Antragsformulare (Neu- und Änderungsantrag) geändert. Wir bitten darum, zukünftig nur noch die neuen Formulare zu benutzen. Diese stellen wir wie gewohnt auf den Internetseiten des Bundesverbandes zum Download bereit.

3) Rahmenvertrag zur Spezial-Reisehaftpflichtversicherung wird abgeschafft

Wer eine Reise durchführt, sollte sich gegen mögliche Schadenersatzansprüche aus der Tätigkeit eines Reiseveranstalters heraus, versichern. Zu den abzusichernden Reisen gehören zum Teil schon kleinere Jugendreisen.

Die Absicherung war bisher immer nur durch eine spezielle Reise-Haftpflichtversicherung möglich und kostete die Gliederung immer einen kleinen Extra-Beitrag. Dies ist nun vorbei.

Zum Jahreswechsel konnte eine Verbesserung in der Betriebshaftpflichtversicherung der DLRG erreicht werden. Im normalen Haftpflichtversicherungsvertrag der DLRG ist ab 1.1.2013 die Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung integriert. Ab 2013 sind nunmehr alle Schadenersatzansprüche als Reiseveranstalter bei Bahn-, Bus- und Autoreisen innerhalb Deutschlands zu DLRG-Veranstaltungen (z.B. Zeltlager, Lehrgänge, Jugendtreffen, etc.) mitversichert. Eine extra Anmeldung der jeweiligen geplanten Reise in Deutschland mit dem Bus, der Bahn oder dem Auto ist nun nicht mehr notwendig.

Bei Fahrten ins Ausland und/oder Flugreisen mögen sich die betroffenen Gliederungen mit der Versicherungsstelle im Bundesverband in Verbindung setzen. Hier wird dann gemeinsam nach einer Versicherungslösung geschaut. Das geänderte Infoblatt zur Haftpflichtversicherung steht auf den Internetseiten des Bundesverbandes zum Download bereit.

Solltet ihr noch Rückfragen zu den drei genannten Versicherungen haben, so steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung. 

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