Stellungnahme des Bundesarztes zur Frage der Qualifikation von Ausbildern für Erste-Hilfe in der Rettungsschwimmausbildung
Der Bundesarzt Dr. Peter Pietsch (Foto) weist darauf hin, dass für die Vermittlung der Erste-Hilfe-Inhalte in der Rettungsschwimmausbildung Silber und Gold ein qualifizierter Erste-Hilfe-Ausbilder erforderlich ist, der auch Lehrscheininhaber sein kann. Dieser Ausbilder kann grundsätzlich auch von einer befreundeten Hilfsorganisation kommen. Die erforderliche EH-Ausbilderqualifikation ist aber in jedem Fall für die genannte Ausbildungshöhe zwingend zur Anerkennung der Ausbildung erforderlich.