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Wer und welches Auto sind in der Kfz-Zusatzversicherung eigentlich versichert?

Die Gliederungen haben die Möglichkeit die privaten Autos von Funktionsträger und Helfern der DLRG zu versichern. Hierzu muss die Gliederung eine Kfz-Zusatzversicherung abschließen. Dieser Abschluss ist in den Landesverbänden Württemberg und Schleswig-Holstein nicht notwendig, hier besteht diese Versicherung automatisch für alle innerhalb des Landes­verbandes tätigen Funktionsträger und Helfer.

Alle anderen Gliederungen können beim individuellen Abschluss der Versicherung den zu versichernden Funktionskreis/Personenkreis selber festlegen. Versichert ist dann jeweils die gemeldete Person, bzw. der Funktionsinhaber bei Funktionsmeldungen mit seinem sogenannten „mitgliedseigenen Fahrzeug“. 

Als mitgliedseigene Fahrzeuge gelten:

  • Fahrzeuge, die auf die versicherte Person zugelassen sind
  • Fahrzeuge, die Eigentum der mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind
  • Fahrzeug, die der versicherten Person von Verwandten 1. und 2. Grades überlassen werden
  • Fahrzeuge, die auf die Firma der versicherten Person zugelassen sind und Fahrzeuge, die der versicherten Person von seinem Arbeitgeber für eigene Rechnung und auf eigene Gefahr überlassen werden, soweit diese Fahrzeuge nicht zur gewerblichen Personenbeförderung (z.B. Mietwagen, Omnibusse) zugelassen sind
  • Fahrzeuge, die von der versicherten Person geleast wurden oder im Rahmen von Finanzierungsgeschäften Eigentum des Kreditgebers sind. 
  • Fahrzeuge, die nicht im Eigentum der versicherten Person sind, aber von ihr im Rahmen einer versicherten Fahrt benutzt werden, weil das eigene Fahrzeug nachweislich defekt war oder sich in Reparatur befand

Werden somit unter den versicherten Personen die Fahrzeuge getauscht und es besteht zwischen dem Fahrer und dem Fahrzeug keine der o.g. Beziehungen, so ist das Fahrzeug nicht versichert. 

Beispiel: 

Der 1. Vorsitzende und die Schatzmeisterin sind beide in der Kfz-Zusatzversicherung gemeldet aber miteinander weder verheiratet, verwandt, noch wohnen sie zusammen. Der 1. Vorsitzende nimmt nun das Fahrzeug der Schatzmeisterin. Dieses Fahrzeug ist dann nicht versichert. Es reicht also nicht aus alle Funktionsträger und Helfer zu versichern, sondern es muss zudem noch darauf geachtet werden, wer dann das Fahrzeug fährt.

Sollten bei Veranstaltungen private Fahrzeuge für Materialtransport, Einkaufsfahrten, etc. zur Verfügung stehen und von jedem Helfer genutzt werden können, so empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer tageweisen Vollkaskoversicherung. Bei dieser Versicherung ist es egal wer das Fahrzeug fährt.

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