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Versicherung zum Neuwert – wie wird die Versicherungssumme richtig ermittelt!

Immer wieder stellt sich in den örtlichen Gliederungen bei der Ermittlung der Versicherungs­summen für die Versicherungsrahmenverträge der DLRG die Frage nach der richtigen Ermittlung des Neuwertes. In den Rahmenverträgen Elektronik- und Inventarversicherung wird im Scha­densfall der Neuwert erstattet. Dies aber nur, wenn der Neuwert im Vorfeld auch richtig ermittelt und somit versichert wurde. Doch was ist der Neuwert? Der Neuwert ist der Betrag, der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten, also der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme ist somit der Zeitwert völlig irrelevant, auch alte Gegenstände müssen zum Neuwert versichert werden, denn sie werden im Schadensfall auch zum Neuwert entschädigt. Besonders bei älterem Mobiliar in den Geschäftsstellen, Wachstationen, etc. wird dieser Wert unterschätzt. Sind die DLRG-Räume mit hochwertigen massiven Möbeln ausgestattet, so muss auch der Neuwert für entsprechenden Ersatz massiver Möbel angesetzt werden und nicht der Neuwert für günstigere Möbel aus z.B. Pressspan.

Neben dem Kaufpreis für einen entsprechenden Ersatz des zu versichernden Gegenstandes müssen auch Nebenkosten berücksichtigt werden. Dies ist besonders in der Elektronik­versicherung wichtig. Hier können z.B. neben dem Kaufpreis eines Funkgerätes für ein Kraftfahrzeug auch noch die Montagekosten für den Fahrzeugeinbau anfallen. Sollen diese Montagekosten im Schadensfall ebenfalls mit entschädigt werden, so müssen diese bereits im Vorfeld mit erfasst worden sein.

Ist nun die richtige Versicherungssumme durch die Gliederung gefunden und das Material versichert worden, so sollte sich die Gliederung nicht zurücklehnen. In regelmäßigen Abständen sollte man seine Versicherungssummen überprüfen. Wenigstens einmal im Jahr sollte diese Überprüfung stattfinden, damit man nicht durch Unachtsamkeit in eine Unterversicherung rutscht, bei der im Schadensfall sogar weniger entschädigt wird als versichert war.

Bei dieser Überprüfung sollte die Gliederung ihre hoffentlich vorhandene interne Materialliste um neue gekaufte Gegenstände ergänzen und Preissteigerungen auf dem Markt bei dem bereits vorhandenen Material berücksichtigen. Werden vorhandene Gegenstände plötzlich auf dem Markt teurer oder billiger, so müssen auch die Versicherungssummen entsprechend erhöht oder verringert werden.

Im Rahmenvertrag der Inventarversicherung haben wir bereits eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme um jährlich 5% eingebaut, mit der Preissteigerungen auf dem Markt aufgefangen werden sollen. Durch diese automatische Anpassung können aber neue gekaufte Gegenstände nur selten mit aufgefangen werden. Hier muss durch die Gliederung die Versicherungssumme zusätzlich noch individuell angepasst werden.

In der Elektronikversicherung gibt es keine automatische Summenerhöhung. Hier muss die Gliederung selbständig in regelmäßigen Abständen die versicherten Gegenstände überprüfen.

Sollte eine Gliederung einmal Hilfe bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme brauchen, so steht das Versicherungsteam des Bundesverbandes gerne zur Verfügung.

Nähere Infos zu den Versicherungsrahmenverträgen findet ihr hier.

Solltet ihr noch Rückfragen haben, so steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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