Welche Schadenmeldung ist im Schadenfall auszufüllen – was muss ich alles beachten?
Bei der Meldung von Versicherungsschäden muss die Versicherungsstelle immer wieder feststellen, dass Schadenmeldungen entweder nicht richtig ausgefüllt oder sogar die falschen Schadenmeldungen benutzt wurden. Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn Meldefristen eingehalten werden müssen oder der Geschädigte den Schaden gerne schnell abgewickelt haben möchte. Dies kann jedoch nur mit richtiger Schadenmeldung erfolgen. Durch die falsche Schadenmeldung entstehenden Rückfragen durch den Bundesverband an die meldende Gliederung. Neue Formulare müssen ausgefüllt und ggf. diverse andere Unterlagen noch zusammen gesucht werden. Hierdurch geht häufig viel Zeit verloren, in denen Autos oder Boote nicht repariert werden können oder abhanden gekommene Gegenstände noch nicht wiederbeschafft werden dürfen. Gerne steht bei Rückfragen die Versicherungsabteilung des Bundesverbandes unter der Telefonnummer 05723/955-414 zur Verfügung. Am besten gleich nach einem Schadenfall im Bundesverband anrufen und nach dem richtigen Meldeweg und dem richtigen Schadenformular erkundigen.