Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis unwirksam
Seit vielen Monaten betreibt der Internetdienstleister „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ ein
kostenpflichtiges Branchenverzeichnis. Hilfeleistungsunternehmen, insbesondere DLRG-Ortsgruppen wurden häufig angeschrieben. Der Brief und die Aufforderung der Firma „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ hat eine amtliche Gestaltung und wirkt auf den ersten Blick wie das offizielle Anschreiben einer Behörde. Nach Vertragsunterzeichnung wird nach Ablauf der Widerruffrist eine Rechnung zugesandt und unmittelbar ein Inkassoverfahren angedroht.
Der Bundesgerichtshof hat in dieser Sache kürzlich entschieden. Das Urteil und die Begründung sind hier nachzulesen.
Dies ist nur ein Trick von Vielen, um sich durch scheinbar offizielle Auftritte bei Dritten Vorteile zu verschaffen. Die DLRG-Bundesgeschäftsstelle rät deshalb grundsätzlich zu Sensibilität und im Zweifel zur Überprüfung der Seriosität eines Vorgangs.
(Björn Jüttner, Vorsitzender der Ortsgruppe Krähenwinkel)