Versicherungsanmeldungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn abgeben
Um den Versicherungsschutz sicherstellen zu können, müssen Versicherungsanmeldungen für Veranstaltungen grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung bei der Versicherungsstelle im Bundesverband eingehen.
Zudem sollte die Versicherungsstelle noch genügend Zeit zur Prüfung der eingereichten Unterlagen haben. Die Zusendung der Versicherungsanmeldungen muss ein bis zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, damit die Versicherungsstelle die Unterlagen prüfen, notwendige Rückfragen klären, die Unterlagen an den Versicherer weitersenden und Versicherungsbestätigungen rechtzeitig ausfertigen kann. Selbstverständlich können auch kurzfristig Versicherungsanmeldungen eingereicht werden. Hier besteht jedoch immer die Gefahr, dass offene Fragen nicht mehr zu klären sind und im Nachhinein festgestellt werden muss, dass kein Versicherungsschutz gewährt werden konnte.
Zudem muss zur Gewährung des Versicherungsschutzes „immer“ der Eingang der Versicherungsanmeldungen „vor Beginn“ der Veranstaltung liegen. Sonst kann für den gesamten gewünschten Versicherungszeitraum „kein“ Versicherungsschutz mehr gewährt werden.
Beginnt also die Wochenendveranstaltung am Freitag bereits um 10.00 Uhr, so muss die Versicherungsanmeldung zwingend bis 10.00 Uhr eingegangen sein, sonst besteht für das gesamte Wochenende kein Versicherungsschutz.
Um dies zu vermeiden, sollten die Versicherungsanmeldungen immer so früh wie möglich eingereicht werden. Postlaufwege oder mögliche technische Probleme von Fax oder Email, sollten dabei berücksichtigt werden.
Bei Rückfragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.