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Selbst durchgeführte Feuerwerke müssen extra versichert werden!

Wer im Rahmen seiner Vereinsaktivitäten, wie zum Beispiel bei einem Sommerfest, ein Feuerwerk selbst abbrennen möchte, benötigt neben den behördlichen Genehmigungen auch einen ausreichenden Versicherungsschutz. Kommt während der Durchführung des Feuerwerkes ein Dritter zu Schaden, so können die Schadenersatzansprüche des Geschädigten in die Millionen gehen.

Über die Betriebshaftpflichtversicherung der DLRG sind zwar solche Vereinsaktivitäten wie Sommerfeste versichert, jedoch sind vom Versicherungsschutz jegliche Aktivitäten rund ums Feuerwerk ausgeschlossen.

Wer somit selbständig bei seinen Aktivitäten ein Feuerwerk abbrennen möchte, sollte eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen.

Selbstverständlich kann dies auch über die DLRG erfolgen. Die einmaligen Zusatzkosten für die Zusatzversicherung richten sich nach dem Wert des eingesetzten Feuerwerks.

Werden zukünftig bei den Vereinsaktivitäten Feuerwerke geplant, so solltet ihr euch zwecks zusätzlicher Versicherung rechtzeitig mit der Versicherungsstelle im Bundesverband in Verbindung setzen.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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