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Wechsel in die DLRG-Versicherungsrahmenverträge jederzeit möglich – bei alten Versicherern Kündigungsfristen beachten!

Die günstigen und vor allem im Versicherungsschutz optimal aufgestellten Versicherungs­rahmenverträge des Bundesverbandes können von den DLRG-Gliederungen jederzeit genutzt werden. Wer sein Gebäude, Inventar oder anderen Gegenstände jedoch aktuell noch anderweitig und nicht in den DLRG-Rahmenverträgen versichert hat, der muss bei seiner alten Versicherung Kündigungsfristen beachten.

Bei Sachversicherungen, wie Gebäude- und Inventarversicherung oder Bootskasko­versicherung, gelten üblicherweise Kündigungsfristen von 3 Monaten. Wer somit seinen Sachversicherungsvertrag bei anderen Versicherungen mit der Hauptfälligkeit 1. Januar abgeschlossen hat, der müsste bis 30. September seinen alten Vertrag kündigen, damit ein Wechsel in die Rahmenverträge der DLRG zum Jahreswechsel möglich ist.

Bei einem Wechsel der Sachversicherungen kommt es nicht immer auf den Versicherungs­beitrag an. Viel mehr die Leistungen des Vertrages sollten verglichen werden.

Die Rahmenverträge der DLRG sind extra auf die Bedürfnisse einer DLRG-Gliederung angepasst. Sie bieten optimalen Schutz im Schadenfall, kompetente Hilfe bei Fragen und eine schnelle Vertragsübersicht durch einfache Versicherungsbestätigungen.

Wer die Rahmenverträge der DLRG zukünftig nutzen möchte, sollte rechtzeitig mit der DLRG-Versicherungsstelle Kontakt aufnehmen. Die dortigen Ansprechpartner sind bei der Angebotserstellung behilflich und prüfen auch gerne die alten Verträge.

Ein Wechsel in einen Rahmenvertrag kann, neben einem optimaleren Versicherungsschutz, auch eine Beitragsersparnis von mehreren 100,- Euro im Jahr bedeutet.  

Ihr seht also, ein Wechsel lohnt sich.

Solltet ihr noch Rückfragen haben, so steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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