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Baugerüst muss der Versicherung gemeldet werden!

Wird an einem Gebäude ein Gerüst angebracht, so muss dies umgehend der Inventar­versicherung gemeldet werden, die das Inventar in dem eingerüsteten Gebäude versichert hat. Ob die DLRG-Gliederung nun den DLRG-Rahmenvertrag zur Inventarversicherung nutzt oder individuell Versicherungsschutz abgeschlossen hat, spielt hierbei keine Rolle. Grundsätzlich stellt ein Baugerüst eine Gefahrenerhöhung dar, die gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherung mitgeteilt werden muss. Unterbleibt diese Meldung und es kommt zu einem Schadenfall, der nur durch das Baugerüst eintritt (z.B. Einbruch in höher gelegene Räume über das Baugerüst), so kann der Versicherer im schlimmsten Fall leistungsfrei sein. Der Schaden wird somit nur teilweise oder gar nicht bezahlt.

Die Mitteilung an die Versicherung des DLRG-Rahmenvertrages kann über die Versicherungs­stelle im Bundesverband erfolgen, ist einfach gemacht und kostet nichts extra. Einfach eine kurze Mitteilung über die Anschrift des eingerüsteten Gebäudes mit Angabe des geplanten Zeitraumes über die Einrüstung an die Versicherungsstelle mitteilen und schon ist alles erledigt. Solltet ihr noch Rückfragen haben, so steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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