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Bootsmeldungen im statistischen Jahresbericht korrekt vornehmen – sonst besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz

Die DLRG-eigenen und DLRG zur Verfügung gestellten Motorboote müssen über die DLRG haftpflichtversichert werden. Die Haftpflichtversicherung besteht automatisch, wenn das zu versichernde Boot ordnungsgemäß im statistischen Jahresbericht gemeldet wird.

Leider müssen wir jedes Jahr feststellen, dass bei vielen Gliederungen die Angaben über bestehende Boote mit Motoren (bis + über 40 PS) nicht korrekt sind. Längst außer Dienst gestellte Boote werden oft in der Statistik noch gemeldet oder im Laufe des Jahres angeschaffte neue Boote werden vergessen am Jahresende in der Statistik zu melden.

In solchen Fällen würde der wichtige und notwendige Haftpflichtversicherungsschutz fehlen.

Wir bitten alle Gliederungen darum, beim Ausfertigen des statistischen Jahresberichtes darauf zu achten, dass alle o.g. Boote richtig erfasst werden.

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