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GEMA-Gebühr auch für die 100-Jahr-Feier?

Sportliche und gesellige Veranstaltungen sind ohne Musik nicht denkbar, sei es die Pausenmusik zwischen sportlichen Vorführungen oder die Weihnachtsfeier für die Vereinsmitglieder. Doch wer Musikstücke in der Öffentlichkeit abspielt, muss in der Regel dafür zahlen. Grundlage hierfür ist das Urheberrechts-Gesetz. Da aber kein Komponist oder Verleger selbst überprüfen kann, ob, wann, wo und wie lange seine Titel gespielt werden, wurde die GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ gegründet. Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder. Damit ist also erst mal jeder, der Musik in der Öffentlichkeit spielt, automatisch Kunde der GEMA. Das bedeutet, das Veranstaltungen, bei denen Musik gespielt wird, mindestens drei Tage vorher vom organisatorisch und wirtschaftlich Verantwortlichen bei der GEMA angemeldet werden müssen. Wird dies unterlassen und die GEMA erfährt zum Beispiel über Berichterstattung in der Zeitung von der Veranstaltung, dann kann es richtig teuer werden. Vereine, die Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sind, haben es da einfacher. Der DOSB hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Hierbei werden unter bestimmten Voraussetzungen Vorzugssätze bei Musikaufführungen garantiert. Außerdem  zahlt der DOSB jährlich einen Pauschalbetrag  an die GEMA, mit dem bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung die Ansprüche der GEMA bereits abgegolten sind. Da in den einzelnen Landessportbünden zum Teil unterschiedliche Rahmenverträge bestehen, muss sich jede Gliederung vorab informieren, welche Regelungen auf sie zutrifft. Informationen dazu gibt es auch direkt bei der GEMA

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