GEZ: Der neue Rundfunkbeitrag 2013
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, der damit die Rundfunkgebühr abgelöst hat. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt keine Rolle mehr. Für Einrichtungen des Gemeinwohls - wie beispielsweise die DLRG e.V. - bringt der neueRundfunkbeitrag Entlastungen. So ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Als Betriebsstätte gilt jeder Raum, der nicht ausschließlich privat genutzt wird (z.B. das Vereinsbüro). Beitragsfrei sind aber alle Betriebsstätten, die in privaten Wohnungen eingerichtet sind, für die schon ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Es spielt zukünftig keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des Beitrags an – 5,99 Euro im Monat. Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. Als Beschäftigte gelten nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte, nicht jedoch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) undPersonen, die ein Freiwilliges Soziales oder Freiwilliges Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren sowie ehrenamtlich tätige Personen. Die Sonderregelung gilt für alle eingetragenen gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Um den Beitrag für 2013 berechnen zu können, versenden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten derzeit Informationsschreiben an die Vereine mit einem beigefügten Formblatt, das auf jeden Fall zu beantworten ist. Bestand am 31.12.2012 noch eine Befreiung, ist ein erneuter Nachweis über die Gemeinnützigkeit nicht erforderlich.
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de