Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Newsletter findest du hier .

Chat-Icon

Chatten

Hier treffen sich DLRG-Mitglieder und Interessierte aus ganz Deutschland.

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Eigene / fremde Schließanlagen und Schlüsselverlust – was ist eigentlich wie versichert?

Wer Schlüssel fremder Schließanlagen (z.B. vom angemieteten Vereinsheim oder dem zur Verfügung gestellten Schwimmbad) besitzt und diese verliert, der ist ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser Schadenersatz ist u.U. nicht nur der Ersatz des verlorenen Schlüssels, sondern im schlimmsten Fall der gesamte Austausch einer Schließanlage.

Damit DLRG-Schlüsselträger nicht privat auf den Schadenersatzkosten sitzen bleiben, ist der Schlüsselverlust „fremder“ Schlüssel in der DLRG-Haftpflichtversicherung bis zu einem Gesamtwert von 15.000,- Euro mitversichert. Hierunter fallen somit alle Schlüsselverluste, bei denen die Schlüssel und Schließanlage nicht Eigentum der DLRG sind.

Für Gliederungen mit eigenen Gebäuden und/oder Räumen, bei denen die DLRG-Gliederung selbst Eigentümer der Schließanlage ist, gibt es zwei Möglichkeiten, sich vor hohen Schadenkosten zu schützen.

Die Gliederung übergibt den Schlüssel ihrem Schlüsselträger und lässt sich von diesem unterschreiben, dass dieser für alle erforderlichen Kosten durch einen Schlüsselverlust aufkommt. Der Schlüsselträger hat nunmehr die Möglichkeit, sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor den Kosten durch einen Schlüsselverlust des DLRG-Schlüssels zu schützen. Die privaten Mehrkosten für den Schlüsselträger betragen bei vielen Versicherern nicht einmal 10 Euro im Jahr, viele Versicherer bieten den „Schlüsselverlust fremder Schlüssel“ in ihren Versicherungspaketen sogar schon automatisch ohne Mehrkosten mit an.

Diese Möglichkeit zur Absicherung nutzen sehr viele Gliederungen. So entstehen der Gliederung keine Kosten und sie kann sich vor möglichen Schlüsselverlusten und entstehenden Kosten durch die schriftliche Vereinbarung schützen.

Eine weitere Absicherung für eine Gliederung besteht darin, eine Schlüsselverlustversicherung abzuschließen. Damit trägt die Gliederung die Kosten und bei einem Schlüsselverlust ist die Kostenübernahme für den notwendigen Austausch der Anlage gewährleistet. Eine bestehende Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers (Schlüsselträgers) müsste im Schadenfall zwar auch vorrangig den Schaden tragen, wenn der Schlüsselträger aber keine Haftpflichtversicherung hat, werden die Kosten durch die Schlüsselverlustversicherung übernommen. Die Kosten für eine solche Schlüsselverlustversicherung berechnen sich nach dem Wert der Schließanlage. Sie betragen 30 Promille. Der Mindestbeitrag beträgt 100 Euro netto. Wer also eine Schließanlage im Wert von 10.000,- Euro besitzt, der müsste 300,- Euro Netto-Beitrag zahlen. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10%, mindestens jedoch 250 EUR.

Wer Interesse an einer solchen Schlüsselverlustversicherung für seine Gliederung hat, der kann sich mit der Versicherungsstelle in Verbindung setzen.

Bei generellen Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.