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Gliederungen sind gefordert – Vorbereitung auf neues SEPA-Verfahren

Ab Februar 2014 ersetzt das neue europäische SEPA-Format im Zahlungsverkehr das herkömmliche Lastschriftverfahren, das dann nicht mehr möglich sein wird. Die Neuregelung betrifft alle Gliederungen, die über Lastschriften und Bankeinzüge ihre Mitgliedbeiträge und Entgelte über weitere Leistungen einziehen.
Um am neuen Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Gliederungen (für den im Vereinsregister eingetragenen Verein) eine Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) bei der Bundesbank beantragen. Für den Zahlungspflichtigen, die Person die den Mitgliedsbeitrag und die Leistungen bezahlt, muss eine Mandatsreferenz (Mandats-ID) erstellt werden. Die Zahlungspflichtigen müssen über die Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugs­ermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren informiert werden. In dieser Information müssen dem Zahlungspflichtigen der Umstellungszeitpunkt, die Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Zu guter Letzt muss 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin der Lastschrift dem Zahlungspflichtigen (die Person, die der DLRG eine Lastschriftermächtigung oder ein SEPA-Mandat erteilt hat) eine Vormitteilung (Pre-Notifikation) der Abbuchungsauftrag angezeigt werden. Um diesen Schriftverkehr, insbesondere für die Fremdzahler, als die Personen, welche abweichend vom Mitglied, die Zahlung vornehmen, durchführen zu können, müssen die Gliederungen rechtzeitig das notwendige Adressmaterial zusammen stellen. Auf die Nutzer der Vereinsverwaltungssoftware wird ebenso die Aufgabe zukommen, die Adressen von Kontoinhabern, die Nichtmitglied sind, bei der Zahlart "Lastschrift von Fremdkonto" für das nächste große SEPA-Software-Update ab 15.07.2013 aufzubereiten. Die Erfassung mit Adressnummer wird ab dem Update im Menü Mitglieder unter <Zusatzadressen> (bisher Versandadressen) erfolgen. Bislang wurde für die abweichenden Zahler keine Adresse im Stammsatz des Mitgliedes hierzu erfasst.

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