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Versicherungsschutz für Rettungshundestaffeln in der DLRG!

Die Hundeführer von Rettungshunden in der DLRG sind wie folgt automatisch versichert:

Für Fremdschäden besteht Versicherungsschutz über den Rahmenvertrag Haftpflichtversicherung des Bundesverbandes.

Für Eigenschäden besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Gesetzliche Unfallversicherung, zuständig ist jeweils die Unfallkasse / der GUVV des Landes.

Die Hunde sind wie folgt versichert:

Für Fremdschäden greift der Versicherungsschutz über den Rahmenvertrag Haftpflichtversicherung des Bundesverbandes, in dem die Tierhalterhaftpflicht­versicherung integriert ist.

Schäden / Unfälle (Eigenschäden) sind über die gesetzliche Unfallversicherung mit abgedeckt.

Zusätzlich zu den oben genannten Versicherungen ist es ratsam, Zusatzversicherungen für die Tätigkeit einer Rettungshundestaffel über die jeweilige Gliederung abzuschließen. Beispielsweise eine Elektronikversicherung für die Funkgeräte oder die Kfz-Zusatzversicherung für die privaten Kraftfahrzeuge.

Unter http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/recht-versicherung/versicherungsinfos.html findet ihr weitere Infos zu den einzelnen Versicherungen. Im Bereich der Haftpflichtversicherung u.a. auch eine Info zu den Hunderassen, die in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

 

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