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Unfälle beim Wachdienst an der Küste, was ist zu tun?

Tausende von Rettungsschwimmern aus der gesamten Bundesrepublik absolvieren jedes Jahr ihren Wachdienst an der Ost- oder Nordsee. Hierbei bleiben Unfälle leider nicht aus. Doch was ist bei einem Unfall zu tun? Welcher Arzt muss aufgesucht, welche Unfallanzeige ausgefüllt werden? Wird der Unfall über die Krankenkasse oder eine Berufsgenossenschaft abgewickelt? Fragen über Fragen, die wir hiermit beantworten wollen.

Alle Wachgänger (vom Rettungsschwimmer über Bootsführer bis zum Wachleiter/Abschnittsleiter) sind bei Unfällen während des Wachdienstes separat abgesichert. Bei einem Unfall springt zur Kostenübernahme von Heilbehandlungen, etc. nicht die Krankenkasse ein, sondern die Abwicklung erfolgt als „Arbeitsunfall“ über eine Berufsgenossenschaft (Unfallkasse).

Wer somit als Wachgänger während des Wachdienstes einen Unfall hat, bei dem die Verletzung von einem Arzt behandelt werden muss, der muss einen „Durchgangsarzt“ aufsuchen. Alternativ zum Durchgangsarzt kann auch ein Krankenhaus aufgesucht werden. Wo sich der nächste Durchgangsarzt in der Nähe der Wachstationen befindet, wissen meist die zuständigen Kurverwaltungen. Alternativ kann man den Durchgangsarzt auch auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter <link typo3 www.dguv.de>www.dguv.de suchen.

Dem Arzt oder Krankenhaus ist dann der Unfall als Arbeitsunfall mit Abrechnung über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (als zuständige Berufsgenossenschaft) zu melden.

Nach jedem Unfall ist dann in Zusammenarbeit mit dem Wachleiter / Abschnittsleiter zusätzlich eine „Unfallanzeige“ auszufüllen und an die für die Rettungsschwimmer zuständige Unfallkasse (GUV Hannover) zu senden. Alternativ kann die Unfallanzeige auch an die Versicherungsstelle im Bundesverband geschickt werden, die dann die Weiterleitung an den GUV Hannover übernimmt. Ein bereits vorausgefülltes Formular hat jeder Wachleiter zur Hand. Ebenfalls zu finden ist das Formular auf unseren Internetseiten.

Das Formular ist dann vom Wachleiter oder Abschnittsleiter zu unterschreiben und muss 2-fach an den GUV Hannover oder an den Bundesverband geschickt werden. Bei weiteren Behandlungen am Heimatort muss dem Arzt der Vorgang immer als Arbeitsunfall mit Zuständigkeit des GUV Hannover angezeigt werden.

Noch immer werden sehr viele Unfälle nicht ordnungsgemäß angezeigt. Entweder wird komplett vergessen eine Unfallanzeige zu schreiben oder es werden falsche Formulare genutzt und die Unfallanzeigen werden an die Unfallkasse Nord (ehemals Schleswig-Holstein) oder Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. Dies ist jedoch falsch. Zuständig für alle Unfälle während des Rettungswachdienstes an der Küste, bei denen die Wachgänger durch die Einsatzleitung in Bad Nenndorf eingesetzt werden, ist der GUV Hannover. Eine ordnungsgemäße Unfallmeldung ist sehr wichtig, denn nur so kann eine „richtige“ Heilbehandlung mit vollständiger Kostenübernahme erfolgen.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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