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Anpassung DLRG-Vereinsverwaltung an SEPA zum 1.2.2014 bleibt unverändert

Ab dem Beitragsjahr 2014 und dem Systemdatum 1.2.2014 ist die SEPA-fähigkeit gegeben.

Wie am 9.1.2014 aus Brüssel bekannt gegeben wurde, verlängert die EU-Kommission die Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung um sechs Monate bis zum 1.August 2014. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Schritt noch zustimmen.

Da diese Schritte noch nicht erfolgt sind, wird die DLRG in Zusammenarbeit mit der VHU GmbH die DLRG-Vereinsverwaltung dennoch zum 1.Februar 2014 SEPA-fähig bereitstellen.

Eine DLRG-interne Verschiebung wird auch aus dem Grunde nicht durchgeführt, da die DLRG Bundesebene den Umstellungstermin bereits frühzeitig an die Gliederungen kommuniziert, Schulungstermine durchgeführt und die Entwicklungskapazitäten organisiert hatte.

Zudem sind bereits DLRG-intern viele Prozesse an der SEPA-fähigkeit ausgerichtet und können nicht weiter aufgeschoben oder zurückgebaut werden.

Wir unterstützen daher die Gliederung weiter an ihren Umstellungs- und Anpassungsarbeiten festzuhalten und ab dem 1.Februar 2014 für die kaufmännischen Geschäftsprozesse des Inkassobetriebes für Beiträge und sonstige Leistungen den SEPA-Ablauf durchzuführen.

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