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Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer ab 1. April 2015

Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer wird auf Veranlassung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV) zum 1.4.2015 reformiert. Ab diesem Stichtag erhalten betriebliche Ersthelfer eine Grundausbildung in Erster Hilfe von 9 Lerneinheiten (à 45 Minuten) und dann alle zwei Jahre eine Fortbildung von 9 Lerneinheiten (à 45 Minuten). Die von der VBG ermächtigten Stellen und ihre anerkannten Ausbilder können ab 1.4.2015 auch diese neuen Ausbildungsgänge anbieten und durchführen. Die hierzu erforderliche Ausbildungsvorschrift steht vor dem Druck.

Auf die sonstige Erste-Hilfe-Ausbildung hat diese Reform zunächst keine Auswirkungen. Überall wo in den Anforderungen ein Erste-Hilfe-Kurs von 8 Doppelstunden gefordert wird oder auf die gemeinsamen Grundsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) verwiesen wird, ist auch weiterhin eine „klassische“ Erste-Hilfe-Ausbildung von 8 Doppelstunden nachzuweisen. Die kürze Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer kann hier ersatzweise nicht anerkannt werden.

Diese Anforderung findet sich aktuell in der Form in der Deutschen Prüfungsordnung (PO1) bei den Qualifikationen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Gold, Lehrschein, Ausbilder Schwimmen und Ausbilder Rettungsschwimmen.

In der Prüfungsordnung Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung (PO3) wird auf die gemeinsamen Grundsätze der BAGEH verwiesen, daher gilt auch hier durch die gesamte Prüfungsordnung, dass eine Erste-Hilfe-Ausbildung 8 Doppelstunden umfasst. Für die Fachausbildung Wasserrettungsdienst ist in der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst (PO4) ebenfalls festgeschrieben, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung 8 Doppelstunden umfasst. Des Weiteren bezieht sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im Rahmen seiner Lizenzen ebenfalls auf die gemeinsamen Grundsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und damit auf die Anforderung an einen Erste-Hilfe-Kurs über 8 Doppelstunden.

Aus allen aktuell laufenden Gesprächen ist die Absicht erkennbar, dass mittelfristig die neuen Regelungen zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer auch auf die „normale“ Erste-Hilfe-Ausbildung ausgedehnt werden soll. Hier sind jedoch noch viele bürokratische Hürden zu nehmen, oftmals bestehen Verflechtungen (z.B. das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber und Gold mit der Fahrerlaubnisverordnung) und ein Abstimmungsbedarf mit Dritten, z.B. Verkehrsministerium, Verteidigungsministerium, etc. Wann diese einzelnen Schritte zur Angleichung vollzogen werden können, ist daher gegenwärtig noch offen. Im Hinblick auf die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) haben am 20. November Gespräche zwischen den Mitgliedern der BAGEH und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Verkehrsministerien der Länder und der DGUV/VBG ergeben, dass auf eine Regelung bis zum 1.4.2015 hingearbeitet wird. Endgültiger Zeitpunkt und Ergebnis dieses Prozesses sind heute aber noch nicht sicher vorhersagbar.

Wir werden bei Änderungen hierzu zeitnah informieren. Wichtig in unserer täglichen DLRG-Arbeit ist, dass unsere Ausbilder ab 1.4.2015 Teilnehmer an Kursen rechtzeitig auf die jeweils gültige Regelung hinweisen, damit es zu keinen Problemen und Enttäuschungen kommt, wenn Ausbildungen zum betrieblichen Ersthelfer nicht anerkannt werden können.

 

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