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Änderungen in den DLRG-Versicherungsrahmenverträgen zum 1. Januar 2015

Zum Jahreswechsel gibt es wieder viele Änderungen aus dem Versicherungsbereich, die wir euch noch einmal vorstellen möchten.

1) Änderungen im Rahmenvertrag der Gebäude-/Inventar- und Glasversicherung

Die im Rahmenvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen werden auf den aktuellsten Stand gebracht. Durch die neuen Versicherungsbedingungen wurden kleine Deckungslücken geschlossen und Höchstentschädigungssummen angepasst. Somit ist ab 2015 nun auch Bargeld bis zu 250 Euro bei Einbruchdiebstahl versichert, auch wenn es nicht in einem Behältnis gesichert war. Eine nicht verschlossene Getränkekasse ist somit versichert. Für eine Entschädigung ist jedoch ein Nachweis erforderlich. Dies gestaltet sich häufig schwierig, von daher sollten Wertsachen möglichst immer verschlossen werden. Verschlossenes Bargeld ist z.B. bis 2.500 Euro versichert, in einem Tresor sogar bis 25.000 Euro.
Die aktuellen Bedingungen findet ihr hier.

Den Wunsch, über den Rahmenvertrag nun auch endlich Elementarschäden mitzuversichern, konnten wir ebenfalls erfüllen. Ab sofort können wir individuell das Risiko Elementarschäden mit abdecken. Um bei Bedarf für Alt- und Neuverträge ein Angebot berechnen zu können, benötigen wir bestimmte Angaben, wie z.B. die genaue Risikoadresse. Wer Bedarf an einem Angebot hat, der kann sich gerne mit der Versicherungsstelle in Verbindung setzen.

2) Änderungen im Rahmenvertrag zur Kfz-Zusatzversicherung

Bisher konnten Gliederungen beim individuellen Abschluss der Versicherung zwischen zwei Deckungsvarianten wählen. Entweder die Sparvariante „ohne Prämienrückstufung“ oder die All-inclusive Variante „mit Prämienrückstufung“. Ab 2015 gibt es dann nur noch die Variante „mit Prämienrückstufung“. So wird nun sichergestellt, dass die Gliederung auch wirklich den optimalen Versicherungsschutz hat, der bei der Sparvariante nicht immer gegeben war.

Alle betroffenen Verträge werden zum Jahreswechsel automatisch umgestellt, die Gliederungen wurden bereits per Schreiben zudem über die Umstellung direkt informiert.

Zudem können ab sofort auch die Bezirke die Kfz-Zusatzversicherung für sich und ihre Untergliederungen pauschal abschließen. Hierbei entfallen dann komplizierte Einzelanmeldungen und auch der Beitrag ist durch die Pauschale günstiger. Den Abschluss können alle Bezirke, egal ob mit oder ohne Untergliederungen, tätigen. In den vergangenen Wochen wurden alle Bezirke hierüber direkt informiert. Wer ein Schreiben nicht erhalten oder noch Rückfragen zur Pauschale hat, der kann sich gerne an die Versicherungsstelle wenden.

Die umgestellten Versicherungsinformationen und Antragsformulare findet ihr hier.

3) Änderungen im Rahmen zur Elektronikversicherung zum 1. Januar 2015

In der Vergangenheit hat es vermehrt Probleme bei der Entschädigung von beschädigten und versicherten Handys gegeben, daher wird zum Jahreswechsel für die Handys eine eigene Anlagengruppe D4 geschaffen. Der Beitragssatz entspricht dem bisherigen aus der Gruppe D2, in der bisher die Handys versichert waren.

Wer somit ab sofort private oder dienstliche Handys für Schäden während der DLRG-Nutzung absichern möchte, der muss die Handys nun in einer extra Gruppe melden. Alle Gliederungen, die bisher Handys über die Gruppe D2 versichert hatten, werden aufgefordert, sich mit der Versicherungsstelle zwecks Gruppenänderung in Verbindung zu setzen.

Zusätzlich werden wir Anfang 2015 die Gliederungen direkt anschreiben, die eine größere Anzahl an Geräten in der Gruppe D2 versichert haben und um Umstellung bitten.

Das neue Antragsformular für die Änderung und das geänderte Infoblatt stehen hier.

4) Sanierung und Umstellungen im Rahmenvertrag zur Bootskaskoversicherung zum 1. Januar 2015

Das erhöhte Schadenaufkommen in den letzten Jahren und fehlende Beitragserhöhungen in den letzten zwölf Jahren sorgen dafür, dass die Deckungskonzepte sowie die Beiträge in der Bootskaskoversicherung angepasst werden müssen.

Bei den Vertragsverhandlungen orientierten wir uns am Markt und versuchten hierbei, weiterhin sowohl günstige Beiträge wie auch attraktive Deckungskonzepte zu bieten. Gleichzeitig konnten wir die Schadenerfahrungen der letzten zwölf Jahre zu Grunde legen und mussten

hierbei feststellen, dass die verschiedenen Deckungskonzepte und Selbstbehaltsmodelle weder zeitgerecht sind noch wirklich dafür sorgen, dass diese den Vertrag sichtlich entlasten.

Neben einer Beitragserhöhung wird es daher zukünftig auch nur noch drei Deckungsvarianten geben. Eine Standarddeckung, bei der lediglich der Zeitwert bei Totalschaden entschädigt wird; eine Topdeckung, bei der im Totalschaden der versicherte Wert entschädigt wird und eine Teilkaskodeckung zur Absicherung von Einbruchdiebstahl und Brandschäden.

Der Selbstbehalt wird sich zukünftig prozentual an der Schadenhöhe und nicht mehr an der Versicherungssumme orientieren. Die Umstellung auf die neuen Deckungskonzepte und Beiträge wird zum Jahreswechsel erfolgen. Hierbei werden alle betroffenen Gliederungen nochmals direkt Anfang Dezember angeschrieben und über ihre individuelle Deckungs- und Beitragsänderungen informiert. Hierbei informieren wir dann auch über die genauen neuen Beiträge, die derzeit noch mit dem Versicherer final abgestimmt werden müssen.

Das Schreiben beinhaltet folgenden Inhalt, der nun auch die finalen Änderungen darstellt:

„Die dem versicherten Boot zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen ändern sich zum 1.1.2015. Nach nunmehr 13 Jahren Beitragsstabilität war es an der Zeit, eine Anpassung vorzunehmen. Die Schadenfälle der vergangenen Jahre machten es jedoch erforderlich, generell über das Deckungskonzept in der Bootskaskoversicherung nachzudenken. Die bisherigen verschiedenen Deckungsmodelle mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungsvarianten machten den Vertrag mit der Zeit unübersichtlich und waren nicht mehr zeitgemäß. Mit den neuen Vertragsbedingungen konnten wir uns nun wieder dem Markt anpassen, die Versicherungsbedingungen optimieren und die Beiträge trotzdem attraktiv gestalten."

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • In der Top- und Standarddeckung gibt es jeweils nur noch eine Deckungsvariante.
  • Die neuen Beitragssätze sind wie folgt:
    • Topdeckung (T): 1,4% netto
    • Standarddeckung (S): 0,9% netto
    • Teilkasko (TK): 0,3% netto
  • Die eingeschränkte Kasko kann gar nicht mehr abgeschlossen werden.
  • Die bisherige individuelle Selbstbeteiligung, die bisher prozentual von der Versicherungssumme abhing,
    fällt nunmehr schadenabhängig an. Sie beträgt generell 10% von der Schadenhöhe.
  • Die technische Ausstattung (bewegliches Bootszubehör) ist weiterhin mitversichert, muss aber für
    Neu- und Änderungsanträge ab 2015 extra ausgewiesen werden und gilt auch nur als mitversichert, wenn die extra Summe im Antrag angegeben wurde.
  • Bei Booten bzw. Motoren, die mit einem GPS-Transponder ausgestattet sind, verzichtet der Versicherer
    zukünftig im Diebstahl auf die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 10%. Da der Einbau eines GPS-
    Transponders oft nur bei 200 Euro bis 300 Euro liegt, kann dieser bereits deutlich günstiger sein, als der
    möglich zu zahlende Selbstbehalt. Wer weitere Informationen zum Einbau benötigt, dem stehen wir für
    Rückfragen gerne zur Verfügung.
  • Trailer können ja bereits seit 2014 nicht mehr mitversichert werden, dies bleibt so unverändert bestehen.

Wir haben nun alle versicherten Boote, die bisher in der alten Standarddeckung (S1-3) versichert waren, in die neue Standarddeckung (S) und alle Boote, die in der Topdeckung (T1-2) und eingeschränkten Kasko (T3) versichert waren, in die neue Topdeckung (T) überführt. Die Boote mit Teilkaskodeckung (TK) bleiben bestehen.

Gleichzeitig wurden die Verträge mit den neuen Beitragssätzen versehen, so dass Sie in der Versicherungsbestätigung 2015 bereits die neuen Beiträge ersehen können.

Die dem Vertrag zu Grunde liegenden neuen Versicherungsbedingungen werden wir zeitnah auf die <link typo3>DLRG-Homepage unter den Bereich Versicherungen setzen, wo dann auch das neue Infoblatt sowie der Neu-/Änderungsantrag zu finden sind.

5) Änderungen in der Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 2015

In der Haftpflichtversicherung ist u.a. der Schlüsselverlust fremder Schlüssel versichert. Hier galt bisher für die maximale Entschädigung im Schadenfall eine Versicherungssumme von 15.000 Euro. Ab 2015 konnten wir, ohne Beitragserhöhung, diese Summe auf 50.000 Euro erhöhen. Kommt es also zukünftig zu einem Schlüsselverlust fremder Schlüssel (z.B. beim gemieteten Vereinsheim oder im Hallenbad), dann ist dieses Risiko bis zu 50.000 Euro Schadenhöhe versichert.

6) Beitragserhöhung im Rahmenvertrag für DLRG-Fahrzeuge und -Anhänger zum  1. Januar 2015

Nach nunmehr vier Jahren Beitragsstabilität in der Kfz-Versicherung für DLRG-Fahrzeuge müssen die Versicherungsbeiträge angepasst werden. Im Rahmenvertrag ist zwar ein sehr gleichbleibendes Schadenaufkommen zu verzeichnen, aber die Preise für Kfz-Reparaturen steigen leider immer weiter an. Somit reichen die aktuellen Beitragseinnahmen nicht mehr aus, um alle Schäden komplett regulieren zu können.
Die neuen Beiträge ab 2015 für die beiden Wagnisgruppen 703 und 711 (Zulassung als Einsatzfahrzeug und Zulassung als Kfz mit DLRG-Beschriftung) sind:

  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
    220 Euro (von 200 Euro auf 220 Euro p. a.)
  • Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) mit 300,- Euro SB:
    210 Euro (von 195 Euro auf 210 Euro p. a.)
  • Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko):
    90 Euro (von 80 Euro auf 90 Euro p. a.)


Die Fahrzeugvollversicherung mit 150 Euro SB wird zukünftig nicht mehr angeboten.
Eine Beitragsstabilität für weitere drei Jahre konnte mit der LVM vorerst leider nicht vereinbart werden.
Die Beitragsrechnungen für 2015 werden durch den Versicherer in den nächsten Tagen verschickt.

7) Änderungen im SGB VII – gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Jugendmaßnahmen

Wie bereits im Jahr 2009 untersagte auch letztes Jahr eine Unfallkasse generell den Teilnehmern an Jugendmaßnahmen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Wie auch in 2009 leiteten wir sofort alle rechtlichen Schritte ein, damit wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, nicht nur für den vorliegenden Unfall, sondern generell in dem Bundesland wieder klar stellen konnten.
Während des eingeleiteten Widerspruchs- und dann weiteren Klageverfahrens schaltete sich der Dachverband der Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in das Verfahren ein. Hierbei wurde seitens der DGUV eine neue Rechtsauslegung des §2, Abs. 1 Nr. 12, SGB VII, der Grundlage für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Hilfsorganisationen, vorgenommen. Die neue Rechtsauslegung sorgte dafür, dass urplötzlich bundesweit die Teilnehmer an Jugendmaßnahmen generell keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mehr genießen. Wir suchten daraufhin umgehend das Gespräch mit der DGUV und schalteten die zuständigen Bundesministerien ein. Dieser Weg war sehr schnell erfolgreich, so dass nun seitens der Bundesregierung eine Gesetzesänderung des §2, Abs. 1 Nr. 12, SGB VII geplant ist. Wir werden hier weiter am Ball bleiben und versuchen, die Gesetzesänderung so zu unterstützen, dass der Versicherungsschutz zukünftig noch klarer gestellt wird als bisher.
In der Übergangszeit bis zur Gesetzesänderung besteht nun aber eine Deckungslücke. Es kann somit vorkommen, dass Unfallkassen die Unfälle von Teilnehmern ab 10 Jahren auf Jugendmaßnahmen ablehnen.
Hierzu haben wir für diesen Fall einen Zusatzunfallversicherungsschutz mit dem HDI abgeschlossen. Die mit dem Versicherer vereinbarten Zusatzleistungen sind:

  • Invalidität: 5.000 €, Tod: 5.000 €, Krankenhaustagegeld: 10 €, Genesungsgeld: 10 €,

  • Zusatz-Heilkosten: 2.000 €, Bergungskosten: 5.000 €.

Sobald eine Gesetzesänderung durchgeführt und der Versicherungsschutz klar gestellt wurde, werden wir euch wieder informieren. Bis dahin bitten wir euch, die Unfälle, die Teilnehmern ab zehn Jahren bei Jugendmaßnahmen passieren, nicht nur der Unfallkasse zu melden, sondern die Versicherungsabteilung ebenfalls in Kenntnis zu setzen. Nur so wird sichergestellt, dass bei einer Unfallablehnung sofort alles in die richtigen Wege geleitet werden kann, damit die Zusatzunfallversicherung HDI in Anspruch genommen werden kann.

Die Teilnehmer unter zehn Jahren sind derzeit nach wie vor gar nicht gesetzlich unfallversichert. Ob sich dies zukünftig durch die Gesetzesänderung verändert, bleibt ebenfalls abzuwarten.

Bei Rückfragen zu den o.g. Themen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

 

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