Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Newsletter findest du hier .

Chat-Icon

Chatten

Hier treffen sich DLRG-Mitglieder und Interessierte aus ganz Deutschland.

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Bei Versicherungsschäden immer Reparaturfreigabe der Versicherung abwarten!

Ein Versicherungsschaden ist schnell eingetreten. Ob nun ein Einbruch in die DLRG-Räume, ob ein Bootsdiebstahl oder ein Kfz-Schaden, jeder Schaden kann unvorhergesehen auftreten und schnell mehrere Tausend Euro kosten. Umso besser, wenn man für die Absicherung dieser Schäden eine Versicherung hat.

Heute ein Schaden, morgen bereits der Versicherung (bzw. der Versicherungsabteilung der DLRG) gemeldet und in 2 Tagen die Reparaturfreigabe vom Versicherer, so schnell kann es manchmal gehen. Dies ist der Idealfall, doch der tritt leider selten ein.

In den meisten Schadenfällen dauert die Meldung an den Versicherer bereits mehrere Tage, bei Schäden durch Einbrüche an Mietobjekten manchmal sogar mehrere Wochen, da die DLRG-Gliederung als Mieter davon ausgeht, dass der Vermieter den Schaden versichert hat. Erst nach mehreren Wochen stellt sich dann heraus, dass dieser Schaden am Gebäude auch über die DLRG-Inventarversicherung versichert ist und darüber der Schaden gezahlt werden muss.

Sollte die Schadenmeldung gegenüber dem Versicherer einmal länger dauern (z.B. auch den genannten Gründen), so ist dies grundsätzlich kein Problem. Der Versicherer zahlt auch nach mehreren Wochen meist noch den kompletten Schaden. Wichtig hierbei ist jedoch immer, dass man eine Reparaturfreigabe des Versicherers abwartet und im Vorfeld nach Schadeneintritt alles genau dokumentiert, z.B. durch Fotos.

Eine Versicherung zu haben bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alles immer zu 100% versichert ist und vollständig übernommen wird. In vielen Versicherungsfällen in der Vergangenheit mussten wir feststellen, dass Werkstätten oft viel zu viel für Reparaturen berechnen und oft sogar mehr reparieren wollen, als notwendig ist. Die betroffenen DLRG-Gliederungen verlassen sich hierbei auf die Aussagen der Werkstätten, schließlich sollte man da ja auch von Fachkräften ausgehen.

Solange die Versicherung die Kostenvoranschläge der Werkstätten noch prüft und die Reparaturen nicht freigegeben sind, ist dies alles auch kein Problem. Wenn der Versicherung Ungereimtheiten bei den Kostenvoranschlägen auffallen, dann können diese noch klargestellt werden. Sollten die Reparaturen aber durch die DLRG-Gliederung bereits freigegeben sein, ohne dass die Versicherung ebenfalls die Freigabe erteilt hat, so kann schnell einmal das böse Erwachen kommen, wenn die Versicherung feststellt, dass die kompletten Reparaturkosten nicht versichert sind und nur ein Teil übernommen werden muss.

Erst kürzlich hatte eine Bootswerkstatt Kostenvoranschläge erstellt, die mehrere Tausend Euro zu hoch und somit nicht in kompletter Höhe gerechtfertigt waren. Doch statt eine Freigabe der Versicherung abzuwarten, hat die DLRG-Gliederung die Reparatur bzw. Neubeschaffung einfach in Auftrag gegeben, so dass nun eine hohe Differenz zw. der Werkstattrechnung und der Kostenübernahme der Versicherung besteht. Da die DLRG-Gliederung gegenüber der Werkstatt die Freigabe erteilte, bleibt die DLRG-Gliederung ggf. auch auf dieser Differenz sitzen und muss diese selber tragen.

Wichtig! Generell sollte man immer erst die Reparatur – oder Ersatzbeschaffungsfreigabe der Versicherung abwarten. Wer seinen Schaden schnell meldet, der bekommt auch schnell eine Antwort. Wer jedoch erst nach Wochen den Schaden meldet, der kann nicht erwarten, dass binnen 24 Stunden eine Freigabe erteilt werden kann.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.