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Neue Vorgaben für Verbandskästen

Seit dem 1. Januar 2014 gilt die neu überarbeitete DIN 13164 für Verbandkästen für Kraftfahrzeuge. Gegenüber der alten DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des Inhalts der Verbandkästen wie folgt verändert:

Neu aufgenommen wurden:

  • 1 x 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 x Verbandpäckchen K (Kindergröße)
  • 2 x Feuchttücher zur Hautreinigung

Herausgenommen wurden:

  • 1 x Verbandpäckchen M
  • 1 x Verbandtuch BR
  • 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
    (und die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden wird nicht mehr erwähnt)

Eine Pflicht zur sofortigen Ergänzung, bzw. zum sofortigen Wechseln des Verbandkastens besteht (noch) nicht, da die Vorschrift, die die DIN – Norm festlegt, nach der die Verbandkästen ausgestattet sein müssen (§35h StVZO), noch nicht angepasst wurde.

Es ist jedoch empfehlenswert die „alten“ Verbandkästen nachzurüsten, da die Ergänzungen durchaus sinnvoll sind. Selbstverständlich ist auch weiterhin auf das „Verfalldatum“ des Inhaltes zu achten!

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