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Versicherungsfälle aus dem DLRG-Vereinsalltag – heute: PKW-Unfall!

Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, wollen wir euch immer mal wieder Versicherungsfälle aus dem alltäglichen Vereinsleben präsentieren. Heute ein Fall aus einer örtlichen Gliederung nordöstlich von Hamburg. Der Vorsitzende der Ortsgruppe berichtete mir: „Mit dem Privatwagen zum Einsatzort!“ Die Sachlage: Die DLRG-Ortsgruppe stellt eine Sanitätsgruppe im Katastrophenschutz des Landkreises. Da der Rettungsleitstelle bekannt ist, dass neben der
Sanitätsgruppe u.a. auch DLRG-Boote zur Verfügung stehen, wird die DLRG-Ortsgruppe über die digitalen Alarmmelder alarmiert. Zudem wird  sie gebeten mit dem vereinseigenen Bus (mit Sonderrechten) und dem DLRG-Boot bei einem Einsatz der Feuerwehr zu unterstützen.

Nun kommt es zu einem Einsatz mit entsprechender Alarmierung über Alarmmelder. Einer der DLRG-Helfer wohnt nun zufällig in der Nähe des Einsatzortes. Er fährt nicht erst zur 30 km entfernten Garage (wo DLRG-Boot und -Bus stehen), sondern fährt direkt zum Einsatzort. Auf der Fahrt dorthin kommt es zu einem selbstverschuldeten Unfall mit Eigenschaden. Glücklicherweise ist nur sein eigenes Auto beschädigt. Der Helfer hat nur leider keine eigene Vollkaskoversicherung, die solch einen Schaden bezahlen würde. Die DLRG-Ortsgruppe und der Helfer versuchen nun den Schaden über den Landkreis regulieren zu lassen. Schließlich wurde ja von dort alarmiert und die Feuerwehrkräfte sind doch auch über den Landkreis bei der Fahrt zur Feuerwehrwache versichert. Hier stellten sich nun zwei Probleme dar. Zum einen wäre nur die Fahrt zur Garage, nicht die Fahrt direkt zum Einsatzort versichert. Zum anderen ist die DLRG bei diesem Einsatz nur unterstützend tätig gewesen, was als freiwillige Leistung gesehen wird und über den Landkreis ebenfalls nicht versichert ist. Der Einsatz stellte sich im Nachhinein dann auch noch als Fehlalarm heraus, so dass der Helfer die Reparaturkosten seines beschädigten Autos niemandem gegenüber geltend machen konnte.

Die Ortsgruppe fand damals eine interne Lösung und bezahlte dem DLRG-Helfer die Reparaturkosten.“

Solch ein PKW-Unfall, egal bei welcher DLRG-Tätigkeit (Einsätze, Übungen, Veranstaltungen, Sitzungen), passiert bei uns in der DLRG bundesweit min. alle vier Tage. In den meisten Fällen ist dann glücklicherweise nur ein „Blechschaden“ zu bezahlen, selten kommen auch Personen zu Schaden. Doch auch der Blechschaden kann schnell mal eine paar Tausend Euro kosten und das betroffenen DLRG-Mitglied verliert die Lust an weiteren DLRG-Tätigkeiten, wenn solch ein Schaden auch noch aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Hier könnt ihr als DLRG-Gliederung „Vorsorge“ treffen und die „Kfz-Zusatzversicherung“ abschließen. Diese Versicherung tritt immer dann ein, wenn ein versichertes DLRG-Mitglied oder ein versicherter Helfer mit dem privaten Auto während einer DLRG-Fahrt einen Schaden erleidet. Ob nun die Reparaturkosten für das eigene Auto, die Selbstbeteiligung der eigenen Kaskoversicherung oder die Mehrbeiträge durch eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, all diese Kosten sind über die Kfz-Zusatzversicherung versicherbar. Viele örtliche Gliederungen haben diese Versicherung bereits für ihren aktiven Personenkreis individuell abgeschlossen, zwei Landesverbände (Schleswig-Holstein + Württemberg) sogar pauschal für alle Gliederungen innerhalb des LV’s. Doch leider fehlt bundesweit nach wie vor über 50% aller örtlichen Gliederungen dieser Versicherungsschutz.

Weitere Infos zur Kfz-Zusatzversicherung

Solltet ihr in eurer Gliederung selbst Versicherungsfälle haben, die wir hier im Newsletter abdrucken, kommentieren und mit Lösungen versehen sollen oder solltet ihr weitere Fragen zur Kfz-Zusatzversicherung haben, dann steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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