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Warnwesten in Fahrzeugen ab Juli Pflicht

Zum 1. Juli ändert sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Gemäß § 53a Abs. 2 Satz 3 müssen neben Warndreieck etc., ab diesem Zeitpunkt in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden. Die Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Das gilt auch für private Fahrzeuge.

Es muss nicht für alle zugelassenen Sitzplätze eine Warnweste vorhanden sein, die Leitung Einsatz des Präsidiums empfiehlt jedoch das Mitführen von jeweils einer Warnweste pro zugelassenem Sitzplatz.

Die Warnwesten gemäß EN 471 Klasse 2 der Materialstelle entspricht dieser Anforderung. Sie kann unter der Artikelnummer 2740 6807 bestellt werden.

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