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Pfingstfreizeit – was ist automatisch versichert und was sollte noch versichert werden!

Pfingsten steht vor der Tür und somit wieder viele Pfingstfreizeiten. Damit stellt sich auch die Frage, wie sind die Teilnehmer und wie ist die Veranstaltung versichert? Hierüber möchten wir euch kurz informieren.

Grundsätzlich fällt eine solche Freizeit in die satzungsgemäße Tätigkeit und ist daher in den automatischen Versicherungen erfasst. Die Veranstaltung und die teilnehmenden Mitglieder sind über die Haftpflichtversicherung automatisch versichert. Hierzu bedarf es keiner extra Meldung. Wird für z.B. Vermieter von Zeltplätzen eine Versicherungsbestätigung benötigt, so können wir diese auf Nachfrage gerne ausfertigen.

Neben der Haftpflichtversicherung besteht für alle teilnehmenden Mitglieder automatisch Unfallversicherungsschutz. Alle unter 10-jährigen Teilnehmer sind - neben der eigenen Absicherung durch die Krankenkasse – auch über die DLRG zusatzunfallversichert. Alle Teilnehmer und Betreuer ab 10 Jahren sind gesetzlich unfallversichert. Für beide Versicherungen ist ebenfalls keine extra Meldung erforderlich. Zusatzversicherungen können nun notwendig werden oder sinnvoll sein, wenn folgende Punkte gegeben sind:

1) Nichtmitglieder nehmen an der Freizeit teil

Hier bietet sich zur Absicherung der Nichtmitglieder das Jugendversicherungswerk an. Darüber können die Nichtmitglieder kostengünstig unfall- und haftpflichtversichert werden. Informationen zum Jugendversicherungswerk könnt ihr hier finden.

2) Die Fahrt geht ins Ausland

Hier sollte für alle Teilnehmer ebenfalls das Jugendversicherungswerk abgeschlossen werden, da dort die wichtige und für Auslandsreisen notwendige, Auslandsreisekrankenversicherung enthalten ist.

3) Zelte und/oder Material (z.B. Küchenmaterial, Bierzeltgarnituren, etc.) wird genutzt

Ob es sich hierbei um eigenes oder geliehenes Material handelt, spielt keine Rolle. Zur Absicherung der Zelte und des Materials gegen z.B. Feuer oder Sturm, kann die Transport-/ Ausstellungsversicherung günstig abgeschlossen werden. Infos findet ihr hier.

4) Einsatz von elektronischen Gegenständen

Ob nun die eigene private Kamera oder das DLRG-Laptop, alle elektronischen Gegenstände können günstig gegen Schäden jeglicher Art versichert werden und das ganze sogar tageweise. Infos findet ihr hier.

5) Einsatz von privaten Kfz

Werden private Fahrzeuge oder Anhänger genutzt, so sollten diese zusatzversichert werden. Wer über seine Gliederung bereits die Kfz-Zusatzversicherung hat, der hat möglicherweise für die genutzten Fahrzeuge bereits Versicherungsschutz. Wer dies gerne überprüfen lassen möchte, der kann sich gerne bei uns melden. Wem ein entsprechender vorhandener Versicherungsschutz fehlt, der kann die Autos und Anhänger auch tageweise Vollkasko versichern. Infos findet ihr hier.

Bei Rückfragen zu den o.g. Bereichen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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