Warnwesten in Fahrzeugen sind Pflicht
Am 1. Juli hat sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Gemäß § 53a Abs. 2 Satz 3 müssen jetzt neben Warndreieck etc., in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden. Die Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Das gilt auch für private Fahrzeuge. Es muss nicht für alle zugelassenen Sitzplätze eine Warnweste vorhanden sein, die Leitung Einsatz des Präsidiums empfiehlt jedoch das Mitführen von jeweils einer Warnweste pro zugelassenem Sitzplatz.
Die Warnwesten gemäß EN 471 Klasse 2 der Materialstelle entspricht dieser Anforderung. Sie kann unter der Artikelnummer 27406807 bestellt werden.
Außerdem empfiehlt die Materialstelle ein Gurtmesser für alle Kraftfahrzeuge.
Das SOS-Cutter-Gurtmesser mit DLRG-Aufdruck kostet 4,90 € (inkl. MwSt.) und ist ab sofort unter der Artikel-Nr. 22409609 erhältlich. Mit seiner scharfen Klinge schneidet es problemlos Sicherheitsgurte und Kleidungsstücke.