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Wie sind Gegenstände außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück versichert?

Wer kennt diese Probleme nicht? Die am Gebäude angebrachte Satellitenschüssel oder die Gartenmöbel auf der Terrasse werden Opfer des nächtlichen Sturmes. In der privaten Hausratversicherung sind solche Schäden oft automatisch mitversichert. Doch wie sind solche Schäden in der DLRG-Gebäude-/Inventarversicherung abgesichert?

Vom Mieter am Gebäude angebrachte Gegenstände, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, sind über die abgeschlossene Inventarversicherung mitversichert. Hierzu zählen z.B. die Satellitenschüssel oder die Dachantenne. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren, die in der Inventarversicherung abgesichert wurden. Bewegliche Gegenstände, die sich auf dem Grundstück befinden, sind nur gegen Feuerschäden versichert. Hierzu zählt z.B. eine Sitzgarnitur, die tagsüber vor dem Wachgebäude steht.

Fest angebrachte Gegenstände auf dem Grundstück sind über die Gebäudeversicherung abgesichert. Versicherungsschutz besteht so, wie in der Gebäudeversicherung abgeschlossen. Hierzu zählen z.B. eine selbst gebaute Garage, ein Gartenhäuschen oder eine fest installierte Antenne, mit eigenem Sockel auf dem Grundstück. Wenn die DLRG nur Mieter ist und solche festen Bauten auf dem Grundstück besitzt, so sollte mit dem Vermieter geklärt werden, ob die Gegenstände in der Gebäudeversicherung mitversichert sind. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so können diese Gegenstände im Rahmenvertrag der DLRG mitversichert werden. Besteht die Gebäudeversicherung über den DLRG-Rahmenvertrag, so sind diese

Gegenstände automatisch mitversichert, sofern die vereinbarte Versicherungssumme die Gegenstände berücksichtigt.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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