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Versicherte Geräteanzahl und Gesamtwert in der Elektronikversicherung überprüfen!

In den letzten Wochen mussten wir auf Grund diverser Elektronikschäden feststellen, dass einige Gliederungen massiv unterversichert waren.

Im Rahmenvertrag zur Elektronikversicherung können die elektronischen Geräte pauschal versichert werden. Je nach Anlagenart werden dann z.B. zehn Geräte mit einem Gesamtwert von 5000,- Euro versichert. So lange sich in der jeweiligen versicherten Gruppe die Gesamtanzahl und der Gesamtwert nicht ändern, muss auch keine Änderungsmeldung erfolgen. Wird also nur ein Gerät getauscht, welches denselben Neuwert hat, muss keine Änderung erfolgen. Werden aber neue Geräte angeschafft und andere nicht entsorgt/abgeschafft, so muss in der entsprechenden Gruppe auch eine Anpassung der versicherten Geräteanzahl und des Gesamtwerts erfolgen.

Besonders in der Anlagengruppe D2 „bewegliche Funktechnik“ kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Versichert wurden z.B. ursprünglich zehn Funkgeräte und nun kommt es zum Schaden eines privaten Handys, was zu dienstlichen Zwecken eingesetzt wurde. Wenn es in der Zwischenzeit einen Wechsel der Geräte gegeben hat, also ein Funkgerät wurde abgeschafft, dafür wird ein Handy eingesetzt, dann gehört das Handy u.U. auch zu den versicherten Geräten. Besitzt die Gliederung aber noch immer zehn Funkgeräte, dann wäre das Handy auch nicht versichert. Es hätte eine Anpassung in der Gruppe geben müssen. Der Versicherer hat, entgegen der pauschalen Versicherungsmöglichkeit, das Recht, jederzeit eine Einzelaufstellung der versicherten Geräte anzufordern, was er derzeit auch fast immer macht.

Wir bitten euch daher noch einmal alle ausdrücklich darum, eure Elektronikversicherungen zu überprüfen, ob dort die versicherte Geräteanzahl und der Gesamtwert mit allen Geräten, die auch wirklich vorhanden sind, übereinstimmt.

Bei Rückfragen steht euch Florian Nötzel-Albertus aus der Versicherungsstelle im Bundesverband unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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