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Impressumspflicht im Internet

Die Impressumspflicht im Internet nach dem Telemediengesetz gemäß § 5 TMG bzw. dem  Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien gemäß § 55 RSTV gehören zu den häufig missachteten Vorschriften und kann zu recht kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Entsprechende Verstöße lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen. Dies verleitet leider auch einige Juristen dazu, Serienabmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen.

Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden. Es lohnt sich also, sich vorab zu informieren.

Daher haben wir für alle Gliederungen, die TYPO3 benutzen, bereits ein Musterimpressum mit allen notwendigen Pflichtangaben vorbereitet, in die nur noch die jeweiligen individuellen Daten der Gliederung einzusetzen sind. Hierzu gehören Name und Anschrift der Gliederung,  Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme,  Angabe des Vertretungsberechtigten, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn vorhanden) sowie weitere Angaben. Hier hat es nun noch Änderungen gegeben:

Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs.2 RStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist (also mindestens 18 Jahre alt ist) und ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat. Außerdem muss hier jetzt auch eine ladungsfähige Kontaktadresse, unter der der Ansprechpartner auch erreichbar ist, sowie möglichst eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Dies ist bei allen Gliederungen der Fall, die über ihre Arbeit im Internet berichten. Sofern eine Gliederung kommerziell tätig ist (auf Bundesebene z.B. die Materialstelle), können weitere Angaben notwendig sein.  

Zudem kann ein Link zur Online-Schlichtungsstelle der EU für Verbraucher notwendig sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall,  wenn ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern nicht rechtswirksam ausgeschlossen ist. Wir empfehlen daher folgende Ergänzung vorzunehmen:

Beschwerden/außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher:

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.

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