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Unfälle beim Wasserrettungsdienst an der Küste, was ist zu tun?

Tausende von Rettungsschwimmern aus der gesamten Bundesrepublik absolvieren jedes Jahr ihren Wasserrettungsdienst an der Ost- oder Nordsee. Hierbei bleiben Unfälle leider nicht aus. Doch was ist bei einem Unfall eigentlich wirklich zu tun? Welcher Arzt muss aufgesucht werden, welche Unfallanzeige muss ausgefüllt werden, wer muss ggf. noch informiert werden? Wird der Unfall über die Krankenkasse oder eine Berufsgenossenschaft abgewickelt? Fragen über Fragen, die wir hiermit beantworten wollen.

Alle Wachgänger (vom Rettungsschwimmer über Bootsführer bis zum Wachführer/Abschnittsleiter) sind bei Unfällen während des Wasserrettungsdienstes separat abgesichert. Bei einem Unfall springt zur Kostenübernahme von Heilbehandlungen, etc. nicht die Krankenkasse ein, sondern die Abwicklung erfolgt als „Arbeitsunfall“ über eine Unfallkasse.

Wer somit als Wachgänger während des Wasserrettungsdienstes einen Unfall hat, bei dem die Verletzung von einem Arzt behandelt werden muss, der muss einen „Durchgangsarzt“ aufsuchen. Alternativ zum Durchgangsarzt kann auch ein Krankenhaus aufgesucht werden. Wo sich der nächste Durchgangsarzt in der Nähe der Wachstationen befindet, wissen meist die zuständigen Kurverwaltungen. Alternativ kann man den Durchgangsarzt auch auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de suchen.

Dem Arzt oder Krankenhaus ist dann der Unfall als Arbeitsunfall mit Abrechnung über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (als zuständige Berufsgenossenschaft) zu melden.

Nach jedem Unfall ist in Zusammenarbeit mit dem Wachführer / Abschnittsleiter zusätzlich eine „Unfallanzeige“ auszufüllen und an die Versicherungsabteilung oder der Stabstelle ZWRD-K zu senden. Ein bereits vorausgefülltes Formular sollte jeder Wachführer zur Hand haben.

Das Formular gibt es hier.

Bei weiteren Behandlungen am Heimatort muss dem Arzt der Vorgang immer als Arbeitsunfall mit Zuständigkeit des GUV Hannover angezeigt werden. Noch immer werden sehr viele Unfälle nicht ordnungsgemäß gemeldet. Entweder wird komplett vergessen, eine Unfallanzeige zu schreiben oder es werden falsche Formulare genutzt. Oft werden die Meldungen an die Unfallkasse Nord oder Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. Dies ist jedoch falsch. Zuständig für alle Unfälle während des Rettungswachdienstes an der Küste, bei denen die Wachgänger durch die Einsatzleitung in Bad Nenndorf eingesetzt werden, ist der GUV Hannover. Eine ordnungsgemäße Unfallmeldung ist sehr wichtig, denn nur so kann eine „richtige“ Heilbehandlung mit vollständiger Kostenübernahme erfolgen.

Bei Fragen steht euch das Team aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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