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Unfallkassen erkennen Covid-19 als Berufskrankheit an

Fast täglich gilt es für die Unfallkassen, neue Informationen und Erkenntnisse umzusetzen und bekanntzugeben. So ändern sich durchaus auch fast täglich die Aussagen bei den Unfallkassen. Was gestern noch abgelehnt wurde, kann heute bereits versichert sein.

Wir sind mit vielen Unfallkassen im ständigen Austausch und beobachten genau die Veränderungen. Das ist nicht immer einfach, denn jede Unfallkasse kann selbstständig über Umfang und Art der Informationen entscheiden. Es gibt vorbildliche Unfallkassen, die hier sogar Rundschreiben an ihre Versicherten (u.a. auch die DLRG) verschicken. Andere Unfallkassen wiederum informieren selten bis gar nicht.

Die im Corona-Sondernewsletter am 30. März 2020 veröffentlichte Information zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hat sich beispielsweise inzwischen auch geändert. Dort hatten wir noch veröffentlicht, dass die Infizierung mit dem Corona-Virus selbst nicht versichert sei. Die Unfallkassen haben die Infizierung mittlerweile aber als Berufskrankheit für einen Großteil an Berufsgruppen und bestimmte Tätigkeiten in den Hilfsorganisationen anerkannt.

Wer aktuelle Informationen benötigt, sollte entweder auf der Homepage seiner zuständigen Unfallkasse schauen oder mit der DLRG-Versicherungsabteilung (Telefon 05723 955-414) Kontakt aufnehmen.

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