Aktualisierung der AV 1 - Erste Hilfe
Die Ausbildungsvorschrift 1 dient als Ausbildungsgrundlage in der Ersten Hilfe (EH) und ist zugleich Grundlage für die EH-Ausbildung im Auftrag der Unfallversicherer. Im Sinne der Qualitätssicherungsstelle EH bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (QSEH) ist die AV 1 der Leitfaden, der im DGUV-Grundsatz 304-001 als Voraussetzung für die Ausbildung festgelegt wird.
Im Zuge der Novellierung wurden alle bisherigen Leitfäden überprüft. Die QSEH stellte fest, dass in der AV 1 noch nicht alle geforderten Anpassungen umgesetzt wurden. Daher erscheint nun eine überarbeitete Version. Diese wird zunächst digital über das ISC (Dokumente-App, Medizin) zur Verfügung gestellt und später über die Materialstelle in gedruckter Form erhältlich sein.
Die aktualisierte AV 1 ist ab sofort verbindlich für die Ausbildung zu nutzen. Alte Auflagen sind nicht mehr zulässig. Die Leitfäden für die Fortbildung in EH und die EH in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen befinden sich noch in Überarbeitung. Bis zum Neuerscheinen sind die bisherigen Konzepte weiterhin gültig. Eine entsprechende Information folgt zeitnah.