Verbände einigen sich zur DGfdB Richtlinie 94.05
Lange Zeit wurde über die Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) diskutiert. Die Richtlinie regelt die »Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs«. Im Besonderen ging es dabei um die Rettungsfähigkeit von Schwimmbadpersonal und deren Qualifikation.
Nach langer Diskussion haben sich die DGfdB, DLRG, der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS) und die DRK Wasserwacht auf »annehmbare Kompromisse« geeinigt, so heißt es in der offiziellen Stellungnahme der DGfdB. Letztlich teilten alle Beteiligten das gemeinsame Interesse, die Sicherheit in Schwimmbädern zu gewährleisten, Badbetreibern betriebliche Handlungsspielräume zu geben und den Interessen des Berufsstandes sowie der Wasserrettungsorganisationen gerecht zu werden.
Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit des Schwimmbadpersonals bleibt demnach fast unangetastet. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber bleibt demnach ausgewiesener Bestandteil der Richtlinie 94.05.