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Digitale Mitgliederversammlung ohne Satzungsänderung

Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung einen gehörigen Schub verpasst. Mussten Vereine sich für digitale Versammlungen bis dato um eine Satzungsänderung bemühen, entfällt diese Regelung nun. Der Bundestag hat dazu nun das "Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht" verabschiedet.

Grundsätzlich sieht das Vereinsrecht Versammlungen in Präsenz vor. Während der Pandemie ermöglichte eine vorübergehende Sonderregelung mehr Flexibilität, insbesondere für Vereine. Diese soll nun in eine dauerhafte Regelung übergehen (Ergänzung des §32 BGB Absatz 1). Einberufende Gremien können Versammlungen in hybrider Form auch ohne Satzungsänderung abhalten. Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung darüber abstimmen, eine Versammlung komplett digital durchzuführen. Auch dazu ist keine Satzungsänderung erforderlich. Außerdem soll neben Videokonferenzen die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich sein.

Quellen:
Deutscher Bundestag (Drucksache 20/5585)
DOSB
Tagesschau (9.2.23)

 

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