Formular zur Gebührenbefreiung für amtliche Kompetenznachweise Drohnen
Das vom LBA veröffentlichte Formular zur Beantragung einer Gebührenbefreiung für die Prüfungen über den Abschluss des Online-Lehrgangs (A1/A3) beziehungsweise des Fernpiloten-Zeugnisses (A2) ist nun im ISC in der Dokumente-App im Ordner »Drohnen – UAV« hinterlegt.
Mit diesem Formular können Gliederungen (nachträglich) für ihre angehenden Fernpiloten die Befreiung von den Kosten für die amtliche Prüfung A1/A3 (und ggf. A2) beantragen. Der Fachbereich Drohnen weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Fernpiloten-Zeugnis A2 nicht erforderlich ist. Dessen Inhalte werden bereits im Rahmen der BOS-Ausbildung gemäß Anweisung für den Betrieb von Drohnen im Bevölkerungsschutz der DLRG beziehungsweise den Empfehlungen für gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen (kurz: EGRED) ausgebildet.
Fragen zum Thema Drohnen? Dann schreibe gerne eine E-Mail an drohnen@dlrg.de.